Die Anzahl von Asylanträgen in Österreich ging nach einem Höhepunkt im Jahr 2015 in den folgenden Jahren wieder stark zurück. Waren es 2015 88.340, so waren es 2016 noch 42.285, 2017 aber nur mehr 24.735 und 2018 13.746 Anträge. Auch im Jahr 2018 waren die Hauptherkunftsländer von Asylsuchenden Syrien mit 24 und Afghanistan mit 15 Prozent. Diese Tendenz der letzten Jahre ist vor allem auf die in diesen Ländern weiter herrschenden Bürgerkriege zurückzuführen. In 48 Prozent aller 2018 beantragten Fälle wurde internationaler Schutz (also entweder Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz) gewährt. (Grafiken dazu: "Jährliche Entwicklung der Asylanträge 2003-2018", "Top 12 Herkunftsstaaten von AsylwerberInnen 2018" und "Rechtskräftige Entscheidungen 2018")
Insgesamt wurden im Jahr 2018 14.696 Personen als Flüchtlinge anerkannt, 4.191 erhielten subsidiären Schutz und 1.922 bekamen einen humanitären Aufenthaltsstatus. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen deutlichen Rückgang bei den Schutzgewährungen. Gestiegen ist hingegen die Gesamtzahl der rechtskräftig negativen Entscheidungen. (siehe Grafik "Entscheidungen im Asylverfahren 2014-2018")
Der Anteil von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter den Asylsuchenden ging von 9,4 Prozent im Jahr 2015 auf 2,8 Prozent 2018 zurück.
Asylsuchende haben in der Regel einen Anspruch auf Grundversorgung. Diese umfasst die Unterbringung, Verpflegung, Krankenversicherung und ein monatliches Taschengeld (EUR 40,-). Die Kosten werden zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60:40 geteilt. Die Versorgung durch den Staat ist von hoher Relevanz. Theoretisch dürften Asylsuchende zwar während des Verfahrens nach drei Monaten über eine Beschäftigungsbewilligung angestellt werden, praktisch werden solche jedoch aufgrund eines Erlasses aus 2004 nur für Saisonarbeiten im Rahmen eines Kontingents erteilt. 2012 wurde die Lehre für junge Asylsuchende geöffnet. Die Regierung Kurz hat diese Möglichkeit 2018 – trotz Protesten, auch aus der Wirtschaft – wieder abgeschafft.
Asylsuchende werden meist organisierten Unterkünften zugewiesen, z.T. ist es ihnen auch möglich, privat Unterkünfte anzumieten. 2015 stießen die Behörden schnell an Kapazitätsgrenzen. Privatpersonen und kirchliche Einrichtungen stellten damals viele Notquartiere zur Verfügung. Das Gebäude der Vorderen Zollamtsstraße 7 war eines davon. Von Herbst 2015 bis Sommer 2016 wohnten hier bis zu 1.500 Menschen gleichzeitig. Das seit Oktober 2015 bestehende Durchgriffsrecht des Bundes ermöglicht, in Gemeinden Quartiere zu schaffen, wenn die eigentlich dafür zuständigen Länder dem nicht im ausreichenden Maße nachkommen.
2012: Flüchtlinge protestieren mit einem Zeltlager im Wiener Sigmund-Freud-Park gegen menschenunwürdige Verhältnisse im Aufnahmelager Traiskirchen (Foto Bwag, Wikimedia)
2012: Die Protestaktion geht in der Votivkirche weiter (Foto Bwag, Wikimedia)
Integrationsmaßnahmen richten sich vor allem an anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, weniger aber an Asylsuchende. Das 2017 in Kraft getretene Integrationsgesetz enthält für Schutzberechtigte Verpflichtungen zum Spracherwerb und zur Wertebildung. Es umfasst für arbeitslose Schutzberechtigte verpflichtend ein "Integrationsjahr", d.h. eine einjährige arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahme des Arbeitsmarktservice (AMS).
Da die Grundversorgung für anerkannte Flüchtlinge vier Monate nach Anerkennung endet, müssen sie ab dann selbst einen Wohnplatz, Arbeit und die tägliche Versorgung organisieren. Sie haben – genauso wie dauerhaft in Österreich wohnhafte Menschen – Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Manche Bundesländer gewähren derzeit für Flüchtlinge geringere und für subsidiär Schutzberechtigte keine oder geringere Leistungen.
Für den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt gibt es viele Barrieren. Diese sind u.a. unzureichende Deutschkenntnisse, die mangelnde Anerkennung von Berufsabschlüssen im Herkunftsland sowie fehlende Netzwerke.
Im Interesse sowohl des Staates als auch der Asylsuchenden sollen Asylanträge rasch in einem fairen und effektiven Verfahren bearbeitet werden. Sobald die Zuständigkeit Österreichs geklärt ist, muss das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in der Regel innerhalb von sechs Monaten eine inhaltliche Entscheidung treffen – also feststellen, ob der Person Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutzstatus zukommt. Die Beschwerdeinstanz, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), hat in der Regel ebenso sechs Monate Zeit, um eine inhaltliche Entscheidung zu treffen.
In der Realität dauern Asylverfahren oftmals länger: Per 31.12.2017 betrug beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in mehr als der Hälfte der Fälle die Verfahrensdauer von Antragstellung bis zur Erstentscheidung mindestens ein Jahr (fast ein Drittel mindestens zwei Jahre).
Nach 2015 kam es – vor allem, um die Antragszahlen niedrig zu halten – mehrmals zu Verschärfungen des österreichischen Asyl- und Fremdenrechts. Diese greifen zum Teil signifikant in die Grund- und Menschenrechte von Asylsuchenden ein.
Es wurden jährliche "Obergrenzen" an zugelassenen Asylverfahren bis 2019 eingeführt, nach deren Erreichen Personen an der Grenze zurückgewiesen werden dürfen. Bislang wurden diese "Obergrenzen" nicht erreicht. Die Möglichkeiten, die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden stark einzuschränken bzw. zu entziehen, wurden erweitert. Beispielsweise kann jetzt Asylsuchenden aufgetragen werden, in bestimmten Quartieren Unterkunft zu beziehen. Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wurden ermächtigt, Asylsuchende zu durchsuchen und Bargeld abzunehmen sowie Datenträger (insbesondere Mobiltelefone) sicherzustellen und die darauf gespeicherten Daten auszuwerten. Zudem wurde auch der Zugang zur Staatsbürgerschaft erschwert.
Um das Recht auf Asyl zu verteidigen, veranstalten Organisationen wie "Plattform für eine menschliche Asylpolitik", "Asyl in Not", usw. immer wieder Demonstrationen. Im Oktober 2015 beteiligten sich über 20.000 Menschen an der "Refugee Welcome"-Demonstration und mehr als 100.000 Menschen versammelten sich danach auf dem Wiener Heldenplatz für das Solidaritätskonzert "Voices for Refugees – Konzert für ein menschliches Europa".
Neben AktivistInnen erheben auch Geflüchtete selbst ihre Stimmen, etwa 2012 mit dem Refugee Protest Camp Vienna in der Votivkirche, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. 2019 gab es einen Hungerstreik von AsylwerberInnen in Fieberbrunn in Tirol, der die Zustände in der Einrichtung in der Öffentlichkeit thematisieren soll.