Anmerkung: Die Audiodateien sind gekürzt
Ein besonderes Beispiel ist die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Sie wurde 1990 von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit beschlossen, einem Zusammenschluss von 56 Staaten, in denen der Islam Staatsreligion ist oder Religion eines großen Teils der Bevölkerung. Sie ist als Gegenstück zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gedacht und benützt oft die gleichen Worte. Doch alle Rechte, die sie aufzählt, sollen nur gelten, soweit sie nicht der Scharia widersprechen.
Mitgliedsländer der Organisation für Islamische Zusammenarbeit
(Dunkelgrün:
Vollmitglieder,
hellgrün: Beobachter).
Quelle: Wikipedia
Die Scharia ist ein System von religiös begründeten Vorschriften, die in islamischen Gesellschaften einzuhalten sind. Sie ist kein System von geschriebenen Gesetzen, sondern beruht auf dem Koran und auf der Sunna, den Überlieferungen über die Aussagen und Handlungen des Propheten Mohammed. Es gibt verschiedene Rechtsschulen, die die Überlieferungen unterschiedlich auslegen. Daher wird die Scharia in verschiedenen islamischen Ländern unterschiedlich angewendet. Die Scharia gibt in ihren Grundzügen die juristische Meinung der klassischen Rechtsgelehrten des 8. und 9. Jahrhunderts wieder. Sie folgt den politischen und sozialen Interessen dieser Zeit.
Einige Punkte zum Vergleich:
Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 2, Abschnitt a) der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam: Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.
Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 10 der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam: Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.
Artikel 16 der Allgemeinen Eklärung der Menschenrechte: 1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. 2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Artikel 5 der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam: a) Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft, und die Ehe ist die Grundlage ihrer Bildung. Männer und Frauen haben das Recht zu heiraten, und sie dürfen durch keinerlei Einschränkungen aufgrund der Rasse, Hautfarbe oder Nationalität davon abgehalten werden, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.
Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.
Die Europäische Menschenrechtskonvention erlaubt nur solche Einschränkungen des Rechts auf Meinungsäußerung „wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind.“
Artikel 22, Abschnitt a) der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam: Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Abschnitt c): Information ist lebensnotwendig für die Gesellschaft. Sie darf jedoch nicht dafür eingesetzt und missbraucht werden, die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen [...].
Artikel 24 der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam: Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia.
Artikel 25 der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam: Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen die Menschenrechte über der Religion.
In der Kairoer Erklärung steht die Religion über den Menschenrechten.